Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen minimieren
Die Bundesregierung beabsichtigt einen deutlichen Ausbau der Photovoltaik. So soll die installierte Leistung bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt anwachsen. Der Zubau soll jeweils zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen erfolgen. Die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen stellte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) in einer Solarstrategie vor, über die wir berichteten. Mittlerweile legte das BMWK einen Gesetzentwurf vor (Solarpaket I), durch den diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen. In erster Linie sind erneute Änderungen im EEG geplant.
So sollen nach dem Willen des BMWK u. a.
- die Regelungen für den Mieterstrom vereinfacht werden,
- der Zubau von PV-Anlagen auf Dächern (Zulassung von bereits errichtete Dächer einschließlich Repowering) und Freiflächen erhöht werden,
- die Nutzung von Steckersolargeräten (auch Balkon-PV genannt) erleichtert werden,
- der Bau von Netzanschlüssen beschleunigt werden.
Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf soll im Herbst durch einen weiteren ergänzt werden (Solarpaket II).
DRV-Bewertung:
Die vorgeschlagenen Regelungen bieten vielfältige Ansätze, das geplante Ausbauziel bis 2030 zu erreichen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass der Ausbau der Freiflächenanlagen so erfolgt, dass der Verlust an wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen auf das zwingend notwendige Maß begrenzt wird.
Dazu müssen die vorgeschlagenen Regelungen nach Ansicht des DRV wie folgt ergänzt werden:
- Erweiterung der Flächenkulisse, insbesondere um Wasserflächen. Hier müssen die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden.
- Steigerung der Attraktivität von Agri-PV-Anlagen.
- PV-Anlagen dürfen nicht als Eingriff in Natur und Landschaft gewertet werden, der auszugleichen ist.